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Garantie & Pflegehinweise

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Nutzen & Details

Pflegetipps

Damit Sie möglichst lange Freude an Ihren BICO-Produkten haben, haben wir hier die wichtigsten Tipps und Tricks rund um deren Pflege zusammengestellt. Beachten Sie zusätzlich aber auch immer die Angaben auf den eingenähten Etiketten. Grundsätzlich gilt: Lassen Sie nach jedem Aufstehen Kissen, Duvet und Matratze gut auslüften, damit Feuchtigkeit besser abtrocknen kann.

Achten Sie darauf, dass auch unter dem Bett eine gute Durchlüftung möglich ist. Ein guter Einlegerahmen unterstützt Sie nicht nur in Ihrem Liegekomfort, sondern erlaubt zudem eine gute Durchlüftung des Bettinhaltes.

Um die Funktionalität und Hygiene der Matratze und des Toppers möglichst lange zu bewahren, ist das Schlafzimmer regelmässig zu lüften und bei Nichtgebrauch eine gute Luftzirkulation zu gewährleisten.

Topper können zusätzlich ausgeschüttelt und in Form gezogen werden.
Matratzen mit wendbarem Aufbau sollten regelmässig gewendet werden. Drehbare Modelle können zusätzlich auch längs gewendet werden. So wird das Material entlastet und das Entweichen von Feuchtigkeit unterstützt.

Damit die Fasern nicht beschädigt werden, ist das Klopfen und Saugen des Bezugs zu vermeiden.
Waschen Sie den Matratzenbezug circa einmal jährlich.

Der Matratzenbezug lässt sich mittels Reissverschluss abnehmen und – je nach Hinweis auf der Etikette – bei bis zu 60 °C waschen. Bei einer Wollauflage ist die Verwendung eines Wollwaschmittels empfohlen. Zu beachten sind auch hier die Pflegehinweise auf der angenähten Etikette. Bei einigen Matratzenmodellen sind beispielsweise die Liegeflächen waschbar, der Bund dazwischen jedoch nicht. Der Matratzenkern selbst kann nicht gewaschen werden.

Wie lange eine Matratze oder ein Topper verwendet werden kann, hängt natürlich immer vom persönlichen Empfinden, der Pflege und Sorgfalt ab und wie oft sie benutzt werden. Aus hygienischen Gründen ist es aber empfehlenswert, die Matratze spätestens nach 8-10 Jahren, den Topper nach 5-6 Jahren zu ersetzen.

Der Rahmen sollte auf allen Bettladewinkeln gleichmässig aufliegen.

Es empfiehlt sich, beim Kauf einer neuen Matratze auch die Rückstellkraft der Federleisten des Einlegerahmens auf Ermüdung zu überprüfen. Ein defekter Einlegerahmen oder mangelhafte Federleisten können die Matratze beschädigen und sollten schnellstmöglich ersetzt werden.

Generell empfehlen wir einen Austausch nach spätestens 10 Jahren.

Zum Reinigen des Bezugsstoffs empfehlen wir eine leichte Bürste oder die Verwendung der Polsterdüse des Staubsaugers. Keine Fleckenentferner verwenden.

Holzfüsse aus Echtholz sind nicht mit Reinigungsmitteln zu behandeln. Verschmutzungen können mit einem feuchten Tuch beseitigt werden.

Duvets und Kissen sollten täglich aufgeschüttelt werden. Dies lockert das Füllmaterial und sorgt dafür, dass Volumen und Rückstellkraft erhalten bleiben. Zusammengedrückte Federn und Daunen werden wieder aufgelockert und erhalten so neue Füllkraft.

Feucht gewordenes Bettzeug so rasch wie möglich an warmer Luft trocknen. Ab und zu frische Luft ohne längere Sonneneinwirkung ist empfehlenswert.

Kissen und Duvets sollten einmal jährlich in der Waschmaschine gewaschen oder chemisch gereinigt werden.

Bei Füllung aus Daunen oder Federn wird ein flüssiges Feinwaschmittel für Feines und Wolle oder ein spezielles Waschmittel für Bettwaren empfohlen, da herkömmliches Vollwaschmittel und Weichspüler die Füllung beschädigen können. Bitte immer im Tumbler trocknen, um die Füllung nach der Wäsche wieder zu lockern.

Auch hier sind die Pflegehinweise auf der angenähten Etikette zu beachten.

Die Lebensdauer von Kissen beträgt etwa 3-5 Jahre, die von Duvets etwa 6-8 Jahre. Denn auch bei guter Pflege werden Kissen und Duvets irgendwann unhygienisch. Ein Kissen stützt nicht mehr wie gewohnt, beim Duvet können die Inhalte verklumpen und es hält nicht mehr richtig warm.

Garantiebestimmungen

Sie haben bei einem unserer Produkte einen Mangel festgestellt? Hier erfahren Sie, wann Sie Garantieansprüche erheben können und wie Sie vorgehen müssen.

1.1 Auf die Gebrauchsfähigkeit von Boxspringbetten, Toppern, Kissen, Duvets und Accessoires gewähren wir bei normaler Beanspruchung eine Garantie von 2 Jahren, welche Material- und Verarbeitungsfehler beinhaltet.
Bei Matratzen, Boxspringmatratzen, Einlegerahmen und Betten gelten 10 Jahre. Die Vollgarantie beträgt 2 Jahre. Nach 24 Monaten erfolgt für den Kunden eine anteilsmässige Beteiligung nach folgenden Prozentsätzen:
3. Jahr: 20%
4. Jahr: 30%
5. Jahr: 40%
6. Jahr: 50%
7. Jahr: 60%
8. Jahr: 70%
9. Jahr: 80%
10. Jahr: 90%

1.2 In Garantiefällen ab dem 3. Kaufjahr gehen die Kosten für Fahrt, Transport und Montage zu Lasten des Käufers. Während den ersten 2 Jahren (Vollgarantie) übernimmt BICO diese Kosten. Für ein Ersatzprodukt während der Ausfallzeit ist der Kunde selbst besorgt. Bei Reparatur und Lieferung von Ersatzteilen wird weder die laufende Garantiezeit unterbrochen, noch beginnt eine neue Garantiefrist, ausser der Kunde hat sich bereits anteilig an einem Austausch beteiligt. Auf Reparaturfälle, die infolge unsachgemässer Behandlung entstanden sind, behält sich BICO vor, keinen Garantieanspruch zu gewähren.

1.3 Der Garantieanspruch gilt ab Kaufdatum und nur gegen Vorweisung der Kaufquittung im Geschäft des Einkaufes. Kein Garantieanspruch ohne Rechnung.

1.4 Matratzen und Topper werden im Gebrauch etwas geschmeidiger. Deshalb fallen normale Weichheitserscheinungen nicht unter die Garantie. Matratzen sind je nach Produkt regelmässig zu wenden, um eine einseitige Abnützung zu vermeiden.

1.5 Der Garantieanspruch bei Matratzen gilt nur bei Verwendung mit einer tauglichen Unterfederung. Einlegerahmen mit älterer Konstruktion und nicht genügender Funktionalität zerstören eine Matratze in verhältnismässig kurzer Zeit. Bei Verwendung eines solchen oder gar keines Einlegerahmens können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden. Qualitätsmatratzen haben zum Teil dicke Polsterauflagen, welche in den ersten Monaten durch Gebrauch etwas zusammengedrückt werden. Dadurch können sich leichte Falten im Stoff bilden oder es ergeben sich leichte Grössenabweichungen im Aussenmass, was aber durchaus normal ist. Masstoleranzen: Es ist zu beachten, dass bei Matratzen und Toppern geringe Abweichungen der Nennmasse bis zu +/- 2% zu tolerieren sind. Faltenbildungen oder solche Differenzen sind materialbedingt und von der Garantie ausgeschlossen.

1.6 Nicht unter Garantie fallen: Normale Abnützung, Batterieverbrauch, Folgen unsachgemässer Behandlung und Gebrauch, Transportschäden oder andere Beschädigungen wie z.B. Risse, Falten, abgerissene Handgriffe, defekte Reissverschlüsse, Verschmutzungen unter anderem durch Stockflecken (Schimmel), Folgeschäden, etc. Bei einer Verwendung von einem motorisierten Einlegerahmen können Falten im Bezug entstehen, worauf keine Garantieansprüche geltend gemacht werden können.

1.7 Für elektrische und elektronische Teile ist die Garantie auf 2 Jahre beschränkt. Beim ausgetauschten Produkt beginnt eine neue Garantiefrist.

1.8 In Kombination mit Bett- oder Nachtwäsche, die Kunstfasern enthalten, kann so genanntes Pilling (Knötchenbildung) bei Matratzenbezügen auftreten. Pilling-Bildung ist von der Garantie ausgenommen.

1.9 Matratzen haben anfänglich einen spezifischen Eigengeruch. Dieser Geruch ist in jeder Beziehung harmlos und verflüchtigt sich beim Gebrauch nach kurzer Zeit.

1.10 Das Kopfteil des Boxspringbetts sollte nicht über den originären Funktionszweck hinaus belastet werden. Federungsbewegungen des Kopfteils sind aus physikalischen Gründen nicht vermeidbar und sind kein Reklamationsgrund.

1.11 Holz ist ein Naturprodukt. Die Holzmaserung der Holzfüsse ist immer individuell. Die natürliche Struktur und Maserung verleiht dem Material Authentizität, Eigenständigkeit und Charme und ist ein Qualitätsmerkmal. Abweichungen in Struktur und Tönung sind daher ein charakteristisches Kennzeichen und prägen Ihr Einzelstück. Mit der Zeit kann sich die Holzfarbe verändern.

1.12 Nicht unter Garantie fallen: Normale Abnutzung, Batterieverbrauch (bei motorisierten Betten), Abweichungen in Struktur und Tönung von Hölzern, Folgen unsachgemässer Behandlung und Gebrauch, Transportschäden oder andere Beschädigungen wie z.B. Risse, Falten, defekte Reissverschlüsse, Verschmutzungen unter anderem durch Stockflecken (Schimmel) und daraus resultierende Folgeschäden.

1.13 Leichte Differenzen in der Stofffarbe können fertigungstechnisch nicht ausgeschlossen werden. Der verwaschene Look des Isabelle Stoffs Vintage ist beabsichtigt und prägt seinen Charakter. Daher ist dies ebenfalls kein Reklamationsgrund.

2.1 Auf die Gebrauchsfähigkeit von Matratzen, Boxspringmatratzen, Toppern, Boxspringbetten und Einlegerahmen gewähren wir bei normaler Beanspruchung eine Garantie von 2 Jahren, welche Material- und Verarbeitungsfehler beinhaltet.
Bei Totalersatz des Produktes wird vom aktuellen Katalogpreis bei Garantieanspruch ausgegangen. Eine Auszahlung des Betrages ist nicht möglich.

2.2 Matratzen und Topper werden im Gebrauch etwas geschmeidiger. Deshalb fallen normale Weichheitserscheinungen nicht unter die Garantie. Faltenbildungen oder solche Differenzen sind materialbedingt und von der Garantie ausgeschlossen.
Masstoleranzen: Es ist zu beachten, dass bei Matratzen geringe Abweichungen der Nennmasse bis zu +/- 2 % zu tolerieren sind.
Matratzen sind je nach Produkt regelmässig zu wenden, um eine einseitige Abnützung zu vermeiden.

2.3 Der Garantieanspruch bei Matratzen gilt nur bei Verwendung mit einer tauglichen Unterfederung. Einlegerahmen mit älterer Konstruktion und nicht genügender Funktionalität zerstören eine Matratze in verhältnismässig kurzer Zeit. Bei Verwendung eines solchen oder gar keines Einlegerahmens können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden. Qualitätsmatratzen haben zum Teil dicke Polsterauflagen, welche in den ersten Monaten durch Gebrauch etwas zusammengedrückt werden. Dadurch können sich leichte Falten im Stoff bilden oder es ergeben sich leichte Grössenabweichungen im Aussenmass, was aber durchaus normal ist. Masstoleranzen: Es ist zu beachten, dass bei Matratzen und Toppern geringe Abweichungen der Nennmasse bis zu +/- 2% zu tolerieren sind. Faltenbildungen oder solche Differenzen sind materialbedingt und von der Garantie ausgeschlossen.

2.4 Nicht unter Garantie fallen: Normale Abnützung, Folgen unsachgemässer Behandlung und Gebrauch, Transportschäden oder andere Beschädigungen wie z.B. Risse, Falten, abgerissene Handgriffe, defekte Reissverschlüsse, Verschmutzungen unter anderem durch Stockflecken (Schimmel), Folgeschäden, etc. Bei einer Verwendung von einem motorisierten Einlegerahmen können Falten im Bezug entstehen, worauf keine Garantieansprüche geltend gemacht werden können.

2.5 In Kombination mit Bett- oder Nachtwäsche, die Kunstfasern enthalten, kann so genanntes Pilling (Knötchenbildung) bei Matratzenbezügen auftreten. Pilling-Bildung ist von der Garantie ausgenommen.

2.6 Matratzen haben anfänglich einen spezifischen Eigengeruch. Dieser Geruch ist in jeder Beziehung harmlos und verflüchtigt sich beim Gebrauch nach kurzer Zeit.

2.7 Für ein Ersatzprodukt während der Ausfallzeit ist der Kunde selbst besorgt. Bei Reparatur und Lieferung von Ersatzteilen wird weder die laufende Garantiezeit unterbrochen, noch beginnt eine neue Garantiefrist. Auf Reparaturfälle, die infolge unsachgemässer Behandlung entstanden sind, behält sich Hilding Anders Switzerland AG vor, keinen Garantieanspruch zu gewähren.

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